1. Name und Sitz - Unter dem Namen Sozialdemokratische Partei des Bezirks Baden (nachfolgend auch Bezirkspartei)besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ZGB. Sein Sitz ist am Wohnort der Präsidentin oder des
Präsidenten. Die Statuten und das Programm der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz (SPS) sowie der SP des Kantons Aargau sind den Statuten der SP Bezirk Baden übergeordnet.
2. Zweck - Die Sozialdemokratische Partei des Bezirks Baden steht im Bezirk Baden für die Verwirklichungsozialdemokratischen Gedankenguts ein. Sie wirkt dabei als Dachorganisation der sozialdemo-
kratischen Parteisektionen im Bezirk (Sektionen) und als Teil der Sozialdemokratischen Partei des Kantons Aargau (Kantonalpartei). Sie pflegt und initiiert die Zusammenarbeit mit nahe stehenden Gruppierungen.
3. Mitgliedschaft - Die SP-Sektionen des Bezirks resp. die im Bezirk wohnenden Sozialdemokratinnen und Sozial-demokraten bilden die Bezirkspartei. Des Weiteren gelten die Bestimmungen in Art. 5 der Statuten der SP Aargau. |